Häufige Fragen zum Thema Datenschutz

Fragen, die für Sie interessant sein könnten, haben wir hier gesammelt und beantworten die häufig gestellten Fragen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Eine Datenschutzberatung ist sinnvoll, wenn Sie bereits einen Mitarbeiter haben, der sich intern um den Datenschutz kümmert. Wenn Sie von einem externen Datenschutzbeauftragten weitere Unterstützung einholen wollen, bieten wir Ihnen eine Datenschutzberatung an.
Unter den Datenschutz fallen alle Arten der Datenverarbeitung. Diese sollen geschützt werden. Insbesondere, wenn es um personenbezogene Daten geht oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem generellen Schutz auf Privatsphäre, greift der Datenschutz. Verschiedene gesetzliche Richtlinien definieren hierzu das weitere Vorgehen, das ein Unternehmen einhalten soll.
Der Grundsatz der Datenverarbeitung ist im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung seit 2018 geregelt. Darin ist insbesondere der Schutz der persönlichen Daten sowie der Umgang damit geregelt.
Der externe Datenschutzbeauftragte ist in Unternehmen tätig, die mehr als 20 festangestellte Mitarbeiter im Unternehmen vorweisen. Sowohl die Kontrolle als auch die Überwachung der Abläufe und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen obliegen seinen Aufgaben.
Die Auflagen, wann ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, beinhalten folgende Regelung: Das Unternehmen hat mehr als 20 festangestellte Mitarbeiter Das Unternehmen verarbeitet sensible Daten Das Unternehmen übermittelt, erhebt oder verarbeitet personenbezogene Daten