Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Seit 2016 hat die Europäische Union mit der Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS 1) Vorschriften für Cybersicherheit eingeführt. Doch die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten war uneinheitlich, was zu einer Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten führte. Mit der Einführung von NIS 2 schafft die EU nun Klarheit und genau festgelegte Anforderungen für Unternehmen, insbesondere im Bereich kritischer Dienste.

Die neue NIS-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich erheblich, indem sie zwischen “wesentlichen” und “wichtigen” Einrichtungen unterscheidet. Wesentliche Einrichtungen umfassen Unternehmen in Branchen wie Energie, digitale Infrastruktur, IT-Dienste, Verkehr, Bank- und Finanzwesen, Wasserversorgung, Gesundheitswesen und öffentlicher Verwaltung, während wichtige Einrichtungen Unternehmen in Bereichen wie Abfallwirtschaft, Lebensmittelproduktion, chemische Erzeugnisse, Post- und Kurierdienste, Hersteller und digitale Anbieter einschließen.

Ob Ihr Unternehmen den NIS-2-Vorgaben entspricht, hängt von Faktoren wie Unternehmensgröße und Umsatz ab. Diese neuen Vorschriften bedeuten, dass eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen als kritische Infrastruktur eingestuft wird, was zu einem erhöhten Bedarf an Cybersicherheitsmaßnahmen führt. NIS 2 betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeiter und 10 Millionen EUR Umsatz.

Wer ist von NIS 2 betroffen?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen ist, können Sie es leicht prüfen. Im Rahmen der #nis2know bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Online-Betroffenheitsprüfung an. Sie müssen nur einige Fragen mit Ja oder Nein beantworten und erhalten sofort eine Auswertung.

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Zusätzlich stellt das BSI ein FAQ zur Verfügung, das weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zu der Richtlinie beantwortet.

FAQ

Umsetzung der Anforderungen von NIS 2

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um die Anforderungen von NIS 2 zu erfüllen. Unser Expertenteam unterstützt Sie dabei, ein effektives Risikomanagement einzuführen, technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen und Sicherheitsvorfälle ordnungsgemäß zu melden.

Die Einhaltung der NIS-2-Richtlinien ist entscheidend, da bei Nichteinhaltung erhebliche Bußgelder drohen. Die Sanktionen können bis zu 10 Millionen EUR oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem welcher Betrag höher ist. Darüber hinaus sehen die neuen Vorschriften vor, dass Geschäftsführer und andere Leitungsorgane persönlich für die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen haften können.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachkenntnisse, um Ihr Unternehmen sicher und compliant zu halten. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich der Cybersicherheit zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, die Anforderungen von NIS 2 zu erfüllen.

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