Verarbeiten im Unternehmen 20 Personen oder mehr personenbezogene Daten?

Gibt es hierfür einen Datenschutzbeauftragten?

Wenn mehr als 20 Personen – Ist die Meldepflicht des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 VII DSGVO erfüllt?

Gibt es ein Datenschutz­managementsystem im Unternehmen?

Gibt es für jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Name, Tel., E-Mail) eine Rechtsgrundlage?

Erfolgt eine Information an die Mitarbeiter, Bewerber oder Kunden, wenn Sie deren Daten verarbeiten?

Können Sie folgende Fragen beantworten? „Speichert ihr Unternehmen Daten von mir?

Habe Sie für die Sicherheit der Verarbeitung technische und organisatorische Maßnahmen definiert und dokumentiert?

Sind Ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichtet?

Haben Sie geprüft, ob Sie verpflichtet sind eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen?

Haben Sie Prozesse bei denen personenbezogenen Daten verarbeitet werden dokumentiert? (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten)

Ist mit diesen Dienstleistern ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen worden?

Beauftragen Sie Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten?

Gibt es ein Löschkonzept im Unternehmen?

Finden regelmäßige Datenschutzschulungen statt?